§ 21 WEG; § 28 WEG
Der OGH setzte sich mit den Folgen eines Beschlusses auf Kündigung des Verwaltervertrags durch eine Eigentümergemeinschaft auseinander und prüfte, ob diese auflösend bedingte Wirksamkeit erlangen kann, auch wenn die Anfechtungsfrist noch nicht abgelaufen ist.