§ 844 ABGB; § 136 GBG; § 468 Abs 2 ZPO; § 473a Abs 1 ZPO
Der OGH prüfte die Voraussetzungen für die Berichtigung nach § 136 GBG im Hinblick auf die Teilung des herrschenden Gutes und den sich daraus ergebenden Folgen für Dienstbarkeiten. Weiters ging er auf die Form des Klagebegehrens und auf das Verhältnis zu etwaigen Veräußerungs- und Belastungsverboten ein.