Zusammenfassung: Das OLG Graz beschäftigte sich mit dem Antrag, ein Sonderzeichen ("Hatschek") bei einer Privatstiftung eintragen zu lassen.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 FBG; § 26 Abs 1 FBG
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Zusammenfassung: Das OLG Graz beschäftigte sich mit dem Antrag, ein Sonderzeichen ("Hatschek") bei einer Privatstiftung eintragen zu lassen.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 FBG; § 26 Abs 1 FBG
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