vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsprechung: Verhängung von Zwangstrafen bei Unterlassung der Angabe von Vorjahreszahlen im Jahresabschluss

UnternehmensrechtJudikaturNZ 2011/14NZ 2011, 54 - 55 Heft 2 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob das Fehlen von Vorjahreszahlen im Jahresabschluss einen Verstoß gegen die Bestimmungen des § 223 Abs 2 UGB darstellen kann. Weiters ging er auf die Prüfungspflichten des zuständigen Gerichts iSd § 282 UGB ein.

Rechtsgrundlagen: § 223 Abs 2 UGB; § 277 UGB; § 278 UGB; § 279 UGB; § 280 UGB; § 281 UGB; § 283 Abs 1 UGB; Art 6 PublizitätsRL

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!