vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Automationsunterstützt geführte Entscheidungssammlung in Grundbuchsachen: §§ 26, 82a, 85 Abs 2 GBG

GrundbuchsrechtJudikaturNZ 2011/766NZ 2011, 58 - 60 Heft 2 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Der OGH prüfte die Rechtsfolgen, wenn in einem elektronisch eingebrachten Grundbuchsantrag statt dem Begehrenstyp "Eigentumsrecht" das Begehren "Wohnungseigentum" angeführt wird und keine Bezeichnung des gegenständlichen Objekts angeführt wird.

Rechtsgrundlagen: § 26 GBG; § 82a GBG; § 85 GBG; § 94 GBG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!