§ 109 UGB; § 122 HGB; § 167 HGB; § 169 HGB
Der OGH nahm in seiner Entscheidung zur Ermittlung des Abfindungsanspruchs bei Personengesellschaften Stellung und prüfte, ob das Prinzip der Gesamtabrechnung bei der Auseinandersetzung bei derartigen Gesellschaften zur Anwendung kommen kann.