§ 20 lit a GBG; § 38 Abs 2 TFLG 1996
Vorliegende Entscheidung zu § 38 Abs 2 TFLG 1996 wendet sich der Frage zu, ob die Voraussetzungen einer Anmerkung bestimmter persönlicher Verhältnisse in Hinblick auf die Ersichtlichmachung einer "Gemeindegutsagrargemeinschaft" vorliegen.