§ 1234 ABGB
Vorliegende Entscheidung hatte sich in Hinblick auf die Berechnung des Pflichtteils näher mit einer Gütergemeinschaft auf den Todesfall und der fraglichen Einbeziehung des Teils, der dem überlebenden Ehegatten gebührt, zu beschäftigen.
§ 1234 ABGB
Vorliegende Entscheidung hatte sich in Hinblick auf die Berechnung des Pflichtteils näher mit einer Gütergemeinschaft auf den Todesfall und der fraglichen Einbeziehung des Teils, der dem überlebenden Ehegatten gebührt, zu beschäftigen.