Zusammenfassung: Im Rahmen der verfahrensgegenständlichen Sache widmet sich das OLG der Frage, ob die Vorlage von Jahresabschlüssen im Rekursverfahren geeignet ist, die vermutete Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft zu entkräften.
Rechtsgrundlagen: § 40 FBG; § 49 Abs 3 AußStrG