Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung wendet sich das OLG Wien der Frage zu, wann eine eingezahlte Stammeinlage dem Geschäftsführer zur freien Disposition steht.
Rechtsgrundlagen: § 10 GmbHG; § 66 GmbHG
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Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung wendet sich das OLG Wien der Frage zu, wann eine eingezahlte Stammeinlage dem Geschäftsführer zur freien Disposition steht.
Rechtsgrundlagen: § 10 GmbHG; § 66 GmbHG
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