Zusammenfassung: Hoyer geht in seinen Anmerkungen auf die im Heft publizierten Entscheidungen ein. Er zeigt dabei einige Hintergründe zur Entscheidung hinsichtlich der Angabe der Firmenbuchnummer auf Grundbuchsurkunden, zur Einbringung von Anträgen im ERV und zum Umfang von Vollmachten angesichts der bisherigen Judikatur auf.