Zusammenfassung: Das OLG Wien stellte fest, dass ehemalige Gesellschafter eine Darlegungs- und Bescheinigungspflicht trifft, welche konkreten Ansprüche sie als solche haben.
Rechtsgrundlagen: § 22 GmbHG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Das OLG Wien stellte fest, dass ehemalige Gesellschafter eine Darlegungs- und Bescheinigungspflicht trifft, welche konkreten Ansprüche sie als solche haben.
Rechtsgrundlagen: § 22 GmbHG
Schlagwörter: