Zusammenfassung: Brenn beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Frage, ob Unterschriften, die auf digitalen "Pads" oder Tablet-PCs gemacht werden, eigenhändige Unterschriften iSd § 886 ABGB darstellen. Ferner prüft er, ob diese als elektronische Signaturen iSd SigG qualifiziert werden können.
Rechtsgrundlagen: § 886 ABGB; § 4 Abs 1 SigG; § 2 Z 3 SigG