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U-Pad Unterschriften sind keine Unterschriften

ZivilrechtAufsatzDr. Christoph Brenn, LLM, OGHNZ 2010/41NZ 2010, 161 - 164 Heft 6 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Brenn beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Frage, ob Unterschriften, die auf digitalen "Pads" oder Tablet-PCs gemacht werden, eigenhändige Unterschriften iSd § 886 ABGB darstellen. Ferner prüft er, ob diese als elektronische Signaturen iSd SigG qualifiziert werden können.

Rechtsgrundlagen: § 886 ABGB; § 4 Abs 1 SigG; § 2 Z 3 SigG

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