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§ 283 UGB

UnternehmensrechtJudikaturBearbeitet von Johannes Andrae, Rechtspfleger HG WienNZ 2010/16NZ 2010, 155 Heft 5 v. 1.5.2010

Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck prüfte, ob die Androhung einer Zwangsstrafe möglich ist, wenn Säumnis eingetreten ist und auf welchen Zeitpunkt hierbei abgestellt werden muß.

Rechtsgrundlagen: § 283 UGB

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