Zusammenfassung: Das Gericht setzte sich mit der Zuständigkeit zur Änderung eines Gesellschaftervertrags im Hinblick auf eine Sitzverlegung auseinander und prüfte, ob dies durch ein Firmenbuchgericht erzwingbar sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 1 GmbHG; § 10 Abs 1 FBG; § 24 FBG