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Analoge Anwendung des § 118 AktG (nun § 130 AktG) auf GmbH

RechtsprechungGesellschaftsrechtNZ 2010/19NZ 2010, 77 Heft 3 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Der OGH setzte sich mit dem Stimmrechtsverbot des § 39 Abs 4 GmbHG auseinander. Er prüfte, ob diese Norm auch anwendbar ist, wenn eine juristische Person Gesellschafter der GmbH ist oder mehrere ihrer Gesellschafter befangen sind.

Rechtsgrundlagen: § 39 Abs 4 GmbHG; § 118 AktG; § 502 Abs 1 ZPO; § 41 GmbHG

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