§ 8 GBG; § 9 GBG; § 35 GBG; § 74 GBG; § 3 LiegTeilG
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob eine Ab- oder Zuschreibung von Grundstücken oder Grundstücksteilen als Verfügungen über ein bücherliches Recht eingestuft werden können. Weiters untersuchte er die Frage, ob hierfür eine Vormerkung für eine Abschreibung in Betracht kommen kann.