Zusammenfassung: Der OGH untersuchte die Voraussetzungen für die Bestellung eines Gründungsprüfers bei einer Nachprüfung und inwieweit hier die Hauptversammlung iSd § 45 AktG erforderlich ist.
Rechtsgrundlagen: Art 9 Abs 1 VO; § 228 Abs 3 UGB; § 45 AktG; § 4 AnfO