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Verfahrensrecht - Die Verwendung der Abkürzung "TJ" darf als Länderkennzeichnung für Hongkong nicht verwendet werden

Entscheidungssammlung in FirmenbuchsachenFirmenbuchrechtBearb. v. Johannes Andrae, Rechtspfleger beim HG WienNZ 2009/45NZ 2009, 288 Heft 9 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Das OLG Wien prüfte, ob die Verwendung der Abkürzung TJ als Länderkennzeichen für Hongkong zulässig ist.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 FBG

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