§ 9 GBG; § 364c ABGB
Ein zwischen Ehegatten vereinbartes Belastungs- und Veräußerungsverbot verliert durch die Ehescheidung nicht automatisch seine dingliche Rechtswirksamkeit. Anmerkung zu dieser Entscheidung von Hans Hoyer in NZ 08/2009, 254.
OGH 5 Ob 210/08f