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§ 9 GBG; § 364c ABGB

GrundbuchsrechtJudikaturLtdStA Dr. Günter AuerNZ AGS 2009/733NZ AGS 2009, 249 - 250 Heft 8 v. 1.8.2009

§ 9 GBG; § 364c ABGB

Ein zwischen Ehegatten vereinbartes Belastungs- und Veräußerungsverbot verliert durch die Ehescheidung nicht automatisch seine dingliche Rechtswirksamkeit. Anmerkung zu dieser Entscheidung von Hans Hoyer in NZ 08/2009, 254.

OGH 5 Ob 210/08f

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