§ 53 Abs 1 GBG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage, ob die Anmerkung der Rangordnung für die Veräußerung für die Grundstücksabschreibung unter Mitübertragung des bisherigen Eigentumsrechts ausgenützt werden kann. Anmerkung zu dieser Entscheidung von Hans Hoyer in NZ 08/2009, 255.