Zusammenfassung: Das OLG beschäftigte sich mit der Frage, ob ein Rechtsanwalt durch einen Notar elektronisch Eingaben mittels des ERVs vornehmen darf.
Rechtsgrundlagen: § 89 Abs 2 GOG; § 89c Abs 1 GOG; § 89c Abs 5 GOG; § 6 ERV 2006; § 7 Abs 4 ERV 2006; § 11 Abs 1a ERV 2006
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