§ 153 AußStrG; § 7 KO; § 168 ZPO
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob das Unterbleiben einer Abhandlung nach § 153 AußStrG mit Beschluss anzuordnen oder festzustellen ist, und wie ein derartiger Beschluß auszulegen wäre.
OGH 10.6.2008, 4 Ob 73/08a; LG Wels 23.1.2008, 23 R 219/07f