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"Ewiges Ruhen" im Hypothekarprozess ermöglicht nicht unter allen Umständen Antrag auf Löschung der Klagsanmerkung

GrundbuchsrechtJudikaturNZ 2009/22NZ 2009, 85 - 86 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 65 GBG

Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob und wann "ewiges Ruhen" im Hypothekarprozess einen Antrag auf Löschung der Klagsanmerkung ermöglichen kann. Insbesondere ging er auf das Problem ein, ob eine derartige Vereinbarung einer Klagsrücknahme gleichzuhalten wäre.

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