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Die "Bagatellgrenze" für Änderungen der Miteigentumsanteile beträgt 10% bezogen auf den Miteigentumsanteil

RechtsprechungGrundbuchsrechtNZ 2009/113NZ 2009, 382 - 384 Heft 12 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Höhe der Bagatellgrenze im Hinblick auf Änderungen der Miteigentumsanteile und den damit verknüpften Folgen im Hinblick auf § 10 Abs 4 WEG.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 3 WEG; § 10 Abs 4 WEG

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