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§ 93 Abs 1 GmbHG

GesellschaftsrechtJudikaturJohannes Andrae, Rechtspfleger HG WienNZ 2009/72NZ 2009, 350 Heft 11 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Das OLG Wien beschäftigte sich mit der Frage, ob der Einwand eines Dritten, dass eine zu löschende GmbH eine Willenserklärung noch abzugeben hat, im Verfahren beachtlich ist.

Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 1 GmbHG

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