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Folgen der unterlassenen Gläubigereinberufung

ZivilrechtJudikaturNZ 2009/91NZ 2009, 299 - 300 Heft 10 v. 1.10.2009

§ 815 ABGB; § 802 ABGB

Der OGH befaßte sich in der Entscheidung mit der Frage, welche haftungsrechtlichen Folgen eine Erbe zu befürchten hat, wenn er die Gläubigereinberufung im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens unterläßt.

OGH 18.3.2009, 7 Ob 220/08s; OLG Innsbruck 15.7.2008, 1 R 57/08d

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