§ 41 GmbHG; § 1295 Abs 2 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Verletzung von Treuepflichten eines Gesellschafters gegenüber einem nicht unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten Treugeber zur Anfechtung nach § 41 GmbHG berechtigt.