§ 181 Abs 2 AußStrG; § 810 Abs 2 ABGB; § 94 Abs 1 GBG
Der Autor kommentiert in seinem Kurzbeitrag die Entscheidung des OGH in welcher sich dieser mit der Frage beschäftigte, ob eine beim Gerichtskommissär vor der Einantwortung zu Protokoll gegebene Vereinbarung über die Überlassung von Nachlassliegenschaften als Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen der Genehmigung des Pflegschaftsgerichts bedarf.