§ 810 ABGB; § 181 AußStrG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein vor dem Gerichtskommissär abgeschlossenes Pflichtteilsübereinkommen, wonach zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen dem Berechtigten Nachlassliegenschaften übertragen werden sollen, der Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts bedarf. Steht ein Fehlen der Genehmigung der Bewilligung des Grundbuchsgerichts entgegen?