§ 53 Abs 1 GBG
Der Autor kommentiert in seinem Beitrag die Entscheidung, in der das Gericht sich mit der Frage befasste, ob eine bedingte Anmerkung der Rangordnung iSd § 53 Abs 1 Satz 3 GBG zur Begründung einer Simultanhypothek mit einer Hypothek ausgenützt werden kann.