§ 225a AktG; § 17 SEG
In dieser Entscheidung beschäftigte sich das Gericht mit der Frage, wie eine Gesamtrechtsnachfolge im Wege der Verschmelzung, insbesondere in eine Europäische Aktiengesellschaft zu beurteilen ist. Handelt es sich dabei, um eine Verfügung über einen Geschäftsanteil, die der Zustimmung des jeweils Berechtigten bedarf?