§ 86 AktG; § 87 Abs 5 AktG; § 88 Abs 4 AktG; § 90 Abs 1 AktG; § 262 Abs 10 AktG
Das Gericht setzte sich mit dem Verbot gem § 90 Abs 1 AktG welches besagt, dass Aufsichtsratmitglieder einer AG nicht Vorstandsmitglieder eines Tochterunternehmens dieser AG sein dürfen, auseinander.