Zusammenfassung: Das Gericht setzte sich im Rahmen dieser Entscheidung mit der Frage auseinander, unter welchen Umständen die Aufrechnung eines Gesellschafterdarlehens als Volleinzahlung des Stammkapitals keine Sacheinlagenprüfung erfordert.
Rechtsgrundlagen: § 6a GmbHG; § 63 Abs 3 GmbHG; § 11 FBG