§ 3 GBG; § 3 Abs 2 LiegTeilG; § 847 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob § 3 Abs 2 LiegTeilG auf bücherlich eingetragene Bestandsrechte angewendet werden kann, wenn sie sich nur auf einen Teil der Liegenschaft beziehen und dies aus dem Grundbuch ersichtlich ist.