§ 19 Abs 3 UHG; § 18 Abs 2 UHV 1927; § 2 Abs 1 AußStrG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Ersichtlichmachung eines Bauwerks zu löschen ist, wenn dem Grundbuchsgericht bekannt wird, dass das selbständige Eigentum am Bauwerk untergegangen ist. Was ist geeignete Grundlage für die Löschung?