§ 19 Abs 3 UHG; § 18 Abs 2 UHV 1927; § 2 Abs 1 AußStrG
Hoyer kommentiert eine Entscheidung, in der der OGH zu entscheiden hatte, ob die Ersichtlichmachung eines Bauwerks zu löschen ist, wenn dem Grundbuchsgericht bekannt wird, dass das selbständige Eigentum am Bauwerk untergegangen ist. Was ist geeignete Grundlage für die Löschung?