§ 540 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine strafbare Handlung gegen Dritte ein Erbunwürdigkeitsgrund sein kann.
OGH 28.3.2007, 7 Ob 43/07k
§ 540 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine strafbare Handlung gegen Dritte ein Erbunwürdigkeitsgrund sein kann.
OGH 28.3.2007, 7 Ob 43/07k