Zusammenfassung: Das OLG Graz hatte sich mit der Frage der Bindungswirkung von Urteilen zu befassen. Gilt diese auch für Vorfragen?
Rechtsgrundlagen: § 862 ABGB; § 862a ABGB; § 11 FBG; § 26 GmbHG; § 122 GmbHG
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Zusammenfassung: Das OLG Graz hatte sich mit der Frage der Bindungswirkung von Urteilen zu befassen. Gilt diese auch für Vorfragen?
Rechtsgrundlagen: § 862 ABGB; § 862a ABGB; § 11 FBG; § 26 GmbHG; § 122 GmbHG
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