Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in ausführlicher Weise die Rechtsgrundlagen der Akteneinsicht beim Gerichtskommissär. Wer darf Einsicht nehmen? Wie hat dies zu geschehen? Er geht auf die Parteistellung verschiedener Personen eines Verfahrens ein und gibt seine Meinung zur Gesetzeslage wieder.
Rechtsgrundlagen: § 1 NO; § 9 Abs 5 GKoärG; § 22 AußStrG; § 219 ZPO