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Akteneinsicht beim Gerichtskommissär

NotarDr. Robert FucikNZ 2008/18NZ 2008, 65 - 70 Heft 3 v. 1.3.2008

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in ausführlicher Weise die Rechtsgrundlagen der Akteneinsicht beim Gerichtskommissär. Wer darf Einsicht nehmen? Wie hat dies zu geschehen? Er geht auf die Parteistellung verschiedener Personen eines Verfahrens ein und gibt seine Meinung zur Gesetzeslage wieder.

Rechtsgrundlagen: § 1 NO; § 9 Abs 5 GKoärG; § 22 AußStrG; § 219 ZPO

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