§ 19 GBG; § 1095 ABGB
Der OGH ging im Fall der Frage nach, welche Voraussetzungen für die Einverleibung eines Bestandsrechts vorliegen müssen. Er legte dabei auch klar, daß im Grundbuchsverfahren nicht geprüft wird, ob die durch den Bestandsvertrag eingeräumte Nutzungsmöglichkeit im gesamten Umfang durch die Rechtstellung des Vermieters gedeckt ist.