§ 27 GBG; § 57 GBG; § 87 GBG; § 2 WEG; § 5 WEG; § 40 Abs 4 WEG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Lagerräume von unter 5m2 potentielle Eigentumswohnungsobjekte sein können. Dabei stellte er ua klar, welche Voraussetzungen bei einer "sonstiger selbständiger Räumlichkeit" gegeben sein müssen, sodass diese als wohnungseigentumstauglich qualifiziert werden kann.