Zusammenfassung: Das OLG Graz konkretisiert den maßgeblichen Einreichungszeitpunkt für den Jahresabschluss infolge der Änderung der Bilanzstichtages.
Rechtsgrundlagen: § 49 GmbHG; § 82 Abs 5 GmbHG; §§ 277 ff UGB
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Zusammenfassung: Das OLG Graz konkretisiert den maßgeblichen Einreichungszeitpunkt für den Jahresabschluss infolge der Änderung der Bilanzstichtages.
Rechtsgrundlagen: § 49 GmbHG; § 82 Abs 5 GmbHG; §§ 277 ff UGB
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