§ 20 lit a GBG; § 364c ABGB; § 178 AußStrG
Die Autorin setzt sich in ihrem Beitrag unter Bezugnahme auf einschlägige Entscheidungen mit der Frage der rechtlichen Qualifikation von Besitznachfolgerechten und deren grundbücherlichen Eintragungsfähigkeit auseinander. Erwägungen zur möglichen Analogie zur fideikommissarischen Substitution runden den Beitrag ab.