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Genehmigung des Sachwalterschaftsgerichts ersetzt Beglaubigung der Unterschrift der Partei, nicht aber der des Sachwalters

GrundbuchsrechtNZ 2007/43NZ 2007, 151 - 153 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 31 Abs 2 GBG; § 53 Abs 2 GBG

Der OGH prüft, ob die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung des Antrags einer besachwalteten Person auf Anmerkung der Rangordnung eine taugliche Ersatzform für die fehlende Beglaubigung der Unterschrift des Sachwalters auf dem Antrag bildet.

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