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Anmerkung zur Entscheidungssammlung in Grundbuchssachen

Grundbuchsrechtem.o.Univ-Prof. Dr.Dr.hc Hans HoyerNZ 2007, 126 - 127 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 136 Abs 1 GBG; § 87 GBG

Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser auf die formellen Voraussetzungen einer Grundbuchsberichtigung bei Tod des Buchberechtigten eingeht und erläutert, dass die Vorlage einer öffentlichen Urkunde (in concreto: beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde) die Vorgaben des § 136 GBG erfüllt.

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