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Automationsunterstützt geführte Entscheidungssammlung in Grundbuchssachen

GrundbuchsrechtDr. Günter Auer, LtdStANZ AGS 2007/669NZ AGS 2007, 61 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 13 Abs 3 WEG 2002 ; § 13 Abs 3 WEG 2002; § 14 ZPO; § 57 GBG

Nur das gemeinsame Wohnungseigentum von Eigentümerpartnern kann einer pfandrechtlichen Belastung unterworfen werden. Zur Beantragung der Löschung einer Zwischeneintragung sind ebenfalls nur beide Eigentümerpartner legitimiert, wobei die Löschungsvoraussetzungen von beiden Eigentümerpartnern erfüllt werden müssen.

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