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Gebührenermittlung für die Nachtragsabhandlung

ZivilrechtNZ 2007/15NZ 2007, 52 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Für die Bemessung der Gerichtskommissionärsgebühr ist nicht die Differenzmethode, sondern das nachträglich hervorgekommene Vermögen maßgeblich.

Rechtsgrundlagen: § 13 GKTG

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