§ 45 AußStrG; § 15 FBG
Gegen die Ablehnung zur Zusammenlegung mehrerer Zwangsstrafenverfahren kann kein gesonderter Rekurs geltend gemacht werden.
OGH 24.05.2006, 6 Ob 115/06i
§ 45 AußStrG; § 15 FBG
Gegen die Ablehnung zur Zusammenlegung mehrerer Zwangsstrafenverfahren kann kein gesonderter Rekurs geltend gemacht werden.
OGH 24.05.2006, 6 Ob 115/06i