§ 3 PSG; § 33 Abs 2 PSG; 3 154 Abs 3 PSG
Der OGH erläutert, dass eine pflegschaftsgerichtliche Bewilligung der Stiftungserklärung eines Minderjährigen das Vorliegen andere Mängel des Rechtsgeschäfts nicht ausschließt und fügt hinzu, dass ein Verzicht auf die Rechtsstellung als Stifter nicht möglich ist.